Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05   

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https://dejure.org/2006,7141
LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05 (https://dejure.org/2006,7141)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.06.2006 - L 4 KA 35/05 (https://dejure.org/2006,7141)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - L 4 KA 35/05 (https://dejure.org/2006,7141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 1 ErwHVGrs HE, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 4 § 1 Abs 2 S 2 KARG, § 3 KÄV/KZÄVG HE
    Erweiterte Honorarverteilung - keine Teilnahme von Psychologischen Psychotherapeuten - ausreichende Rechtsgrundlage für EHV - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Erweiterte Honorarverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vertragsarztrecht: Psychotherapeuten sind keine Ärzte

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Psychotherapeuten sind keine Ärzte - Kein Zugang zur kassenärztlichen Altersversorgung; Medizinrecht

  • psychotherapeutenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Psychotherapeuten sind keine Ärzte

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vertragsarztrecht: Psychotherapeuten sind keine Ärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Teilnahme Psychologischer Psychotherapeuten an der Erweiterten Honorarverteilung in Hessen, Rechtsgrundlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
    19 Zunächst ist vorauszuschicken, dass die bisherige Rechtsprechung des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts davon ausgegangen ist, dass bezüglich der EHV keine Bedenken verfassungsrechtlicher oder einfachgesetzlicher Art gegen die Gültigkeit des Satzungswerks bestehen (HLSG, Urteile vom 18. Oktober 2000, L 7 KA 277/00 und 12. März 1997, L 7 KA 987/94; vgl. auch Urteile vom 16. Oktober 2002, L 7 KA 721/00 und 26. Februar 2003, L 7 KA 707/00; offen gelassen im Urteil des BSG vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R).

    Das mit der EHV eingeführte Umlageverfahren hatte den Vorteil, dass die zunächst mittellosen, alten, kranken und gebrechlichen Ärzte durch diejenigen unterhalten wurden, die jung und gesund waren und in Arbeit standen (vgl. Wutzke im Vorwort bei Gerlich, Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen; eine Analyse verbunden mit Überlegungen zur Neuausrichtung, herausgegeben von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, o. D.; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, a. a. O., m. w. N.).

  • LSG Hessen, 16.10.2002 - L 7 KA 721/00

    Vertragsarzt - Begründung - Honorarbescheid - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
    19 Zunächst ist vorauszuschicken, dass die bisherige Rechtsprechung des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts davon ausgegangen ist, dass bezüglich der EHV keine Bedenken verfassungsrechtlicher oder einfachgesetzlicher Art gegen die Gültigkeit des Satzungswerks bestehen (HLSG, Urteile vom 18. Oktober 2000, L 7 KA 277/00 und 12. März 1997, L 7 KA 987/94; vgl. auch Urteile vom 16. Oktober 2002, L 7 KA 721/00 und 26. Februar 2003, L 7 KA 707/00; offen gelassen im Urteil des BSG vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R).
  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 707/00

    Vertragsarzt - Radiologe - Begründung - Honorarbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
    19 Zunächst ist vorauszuschicken, dass die bisherige Rechtsprechung des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts davon ausgegangen ist, dass bezüglich der EHV keine Bedenken verfassungsrechtlicher oder einfachgesetzlicher Art gegen die Gültigkeit des Satzungswerks bestehen (HLSG, Urteile vom 18. Oktober 2000, L 7 KA 277/00 und 12. März 1997, L 7 KA 987/94; vgl. auch Urteile vom 16. Oktober 2002, L 7 KA 721/00 und 26. Februar 2003, L 7 KA 707/00; offen gelassen im Urteil des BSG vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R).
  • BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 11/66

    Teilnahme an der erweiterten Honorarverteilung einer Kassenzahnärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
    Damit ist auch eingeschlossen, die erlassenen Regelungen in der Zukunft auch zu ändern, namentlich was die Höhe der zu gewährenden Leistungen betrifft (BSG, Urteile vom 20. Februar 1968, 6 RKa 11/66 und 23. September 1969, 6 RKa 35/68).
  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 2/66

    Versorgung von Kassenärzten - Altersversorgung von Kassenärzten -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
    Die rechtliche Besonderheit des Art. 4 Abs. 1 und 2 Satz 2 GKAR liegt danach gerade darin, dass er vor In-Kraft-Treten des GKAR errichtete Altersversorgungswerke, deren Versorgungsleistungen an ehemalige Kassenärzte und deren Hinterbliebene (wie z. B. im Land Hessen) mit der Honorarverteilung gekoppelt sind, weiter bestehen lässt (BSG, Urteil vom 20. Juli 1966, 6 RKa 2/66 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 12.03.1997 - L 7 Ka 987/94

    Vertragsarzt - fehlende Befreiungsmöglichkeit von Teilnahmeverpflichtung an

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
    19 Zunächst ist vorauszuschicken, dass die bisherige Rechtsprechung des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts davon ausgegangen ist, dass bezüglich der EHV keine Bedenken verfassungsrechtlicher oder einfachgesetzlicher Art gegen die Gültigkeit des Satzungswerks bestehen (HLSG, Urteile vom 18. Oktober 2000, L 7 KA 277/00 und 12. März 1997, L 7 KA 987/94; vgl. auch Urteile vom 16. Oktober 2002, L 7 KA 721/00 und 26. Februar 2003, L 7 KA 707/00; offen gelassen im Urteil des BSG vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R).
  • BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 35/68
    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
    Damit ist auch eingeschlossen, die erlassenen Regelungen in der Zukunft auch zu ändern, namentlich was die Höhe der zu gewährenden Leistungen betrifft (BSG, Urteile vom 20. Februar 1968, 6 RKa 11/66 und 23. September 1969, 6 RKa 35/68).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R

    Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das

    c) Der StGH könnte deshalb, falls er § 8 KVHG wie der 6. Senat des Berufungsgerichts - und im Gegensatz zum früher für das Vertragsarztrecht zuständigen 7. Senat des Hessischen LSG und dem nunmehr für das Vertragsarztrecht zuständigen 4. Senat dieses Gerichts (vgl Urteil vom 28.6.2006 - L 4 KA 35/05 -) - für unvereinbar mit der HV hielte, allein dem hessischen Landesgesetzgeber Vorgaben für eine Neuregelung machen.

    Diesen Rechtsstandpunkt hat das Hessische LSG mit Urteil vom 28.6.2006 zutreffend bestätigt (L 4 KA 35/05; die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden).

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 10/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sicherstellung der Altersversorgung der

    Das belegt nicht zuletzt das erfolglose Bestreben der Psychologischen Psychotherapeuten, nach ihrer Inkorporation in die vertragsärztliche Versorgung auch an der EHV teilzunehmen (vgl dazu BSGE 101, 106 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 43, RdNr 54; Hessisches LSG vom 28.6.2006 - L 4 KA 35/05 - Juris) .
  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 8/13 R

    (Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der

    cc) Etwas anderes ergibt sich auch nicht vor dem Hintergrund des Urteils des Hessischen LSG vom 28.6.2006 (L 4 KA 35/05 - Juris) , wonach Psychologische Psychotherapeuten nicht an der EHV teilnehmen können, weil sie nicht als Vertragsärzte iS des § 1 Abs. 1 GEHV anzusehen sind .
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 39/07 R

    Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen ist rechtmäßig

    c) Der StGH könnte deshalb, falls er § 8 KVHG wie der 6. Senat des Berufungsgerichts - und im Gegensatz zum früher für das Vertragsarztrecht zuständigen 7. Senat des Hessischen LSG und dem nunmehr für das Vertragsarztrecht zuständigen 4. Senat dieses Gerichts (vgl Urteil vom 28.6.2006 - L 4 KA 35/05 -) - für unvereinbar mit der HV hielte, allein dem hessischen Landesgesetzgeber Vorgaben für eine Neuregelung machen.

    Diesen Rechtsstandpunkt hat das Hessische LSG mit Urteil vom 28.6.2006 zutreffend bestätigt (L 4 KA 35/05; die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden).

  • LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12

    Träger eines Medizinischen Versorgungzentrums - Beitragsleistung zur erweiterten

    Das habe nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Juni 2006, L 4 KA 35/05) zur Folge, dass die Psychotherapeuten nicht an der EHV teilnähmen; gleiches habe für die MVZ zu gelten, denn dieses könne nicht als Arzt angesehen werden.

    Der Sachverhalt ist nicht mit dem Fall der Psychotherapeuten vergleichbar, deren Einbeziehung in die EHV die Beklagte zu Recht unterlassen hat, weil diese gerade keine ärztlichen Leistungserbringer sind (Urteil vom 28. Juni 2006, L 4 KA 35/05; zustimmend BSG a.a.O. Rdnr. 54).

  • SG Marburg, 31.03.2010 - S 11 KA 689/08

    Vertragsärztliche Versorgung - angemessene Höhe der Vergütung

    Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit eines solchen Abzuges folgt bereits aus der Tatsache, dass die psychologischen Psychotherapeuten an diesem System nicht teilnehmen (vgl. Hess LSG, Urteil vom 28.06.2006, L 4 KA 35/05).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13441
LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05 (https://dejure.org/2007,13441)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.2007 - L 4 KA 35/05 (https://dejure.org/2007,13441)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - L 4 KA 35/05 (https://dejure.org/2007,13441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen bei einer Abrechnungsgemeinschaft von Ärzten; Rechtmäßigkeit der Simultandurchführung einer Szintigraphie der Speicheldrüse und einer Schilddrüse mit einem Radionuklid; Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer Behandlungsweise; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 44/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Vergütungsanspruch nach Nr. 273 EBM-Ä (intravenöse Infusion) ausgeschlossen ist, wenn für die Durchführung der Infusion der Zugang zur Vene verwendet werden konnte, der bereits am selben Tag für die Dialyse gelegt worden war (BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 44/04 R; vergl. BSG, Urt. v. 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - SozR 4-5533 Nr. 273; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 19. Oktober 2004 - L 6 KA 20/03).

    Ausschlaggebend für diese Entscheidung war jedoch nicht alleine die Überschneidung bezogen auf die Verwendung eines Zugangs zur Vene für beide Behandlungsmaßnahmen, sondern die Tatsache, dass in der Präambel zu Abschn. C II EBM-Ä ausdrücklich bestimmt war: "Erfolgen über denselben liegenden Zugang (z. B. Kanüle, Katheter) mehr als eine Injektion, Infusion oder Transfusion, sind die Leistungspositionen je Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig" (vgl. BSG, Urt. v. 22. März 2006, a. a. O., juris Rz. 20).

    Bei der Speicheldrüsenszintigraphie handelt es sich auch nicht um eine Untersuchung, die im Zuge der Schilddrüsenszintigraphie typischerweise miterbracht wird und deren erforderlicher Zusatzaufwand im Regelfall hinter dem Aufwand für die andere Leistung zurücktritt (vergl. dazu BSG, Urt. v. 25. August 1999 - B 6 KA 57/98 R - MedR 2000, 201; BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 44/04 - juris Rz. 11, m.w.N.).

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Insoweit ist die Kassenärztliche Vereinigung zur sachlich-rechnerischen Berichtigung befugt (BSG, Urt. v. 8. September 2004 - B 6 KA 32/03 R - BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 m.w.N.).

    Bei methodenbezogenen Fachgebieten wie der Nuklearmedizin ergibt sich die Fachgebietszugehörigkeit im Allgemeinen schon aus der Anwendung einer bestimmten Untersuchungs- oder Behandlungsmethode (BSG, Urt. v. 8. September 2004 - a. a. O.).

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 37/03 R

    Vertragsarzt - Dialysebehandlung - keine gesonderte Abrechnung der Nr 273 EBM-Ä

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Auslegung der vertragsärztlichen Gebührenordnung in erster Linie der Wortlaut der Leistungslegende maßgeblich (BSG, Urt. v. 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - SozR 4-5533 Nr. 273 Nr. 1, juris Rz. 16 m.w.N.).

    Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Vergütungsanspruch nach Nr. 273 EBM-Ä (intravenöse Infusion) ausgeschlossen ist, wenn für die Durchführung der Infusion der Zugang zur Vene verwendet werden konnte, der bereits am selben Tag für die Dialyse gelegt worden war (BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 44/04 R; vergl. BSG, Urt. v. 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - SozR 4-5533 Nr. 273; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 19. Oktober 2004 - L 6 KA 20/03).

  • BSG, 28.10.1987 - 6 RKa 4/87

    Laborarzt - Abrechnungsfähigkeit - Sonographieleistungen - Schilddrüsendiagnostik

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 28. Oktober 1987 - B 6 RKa 4/87 - SozR 2200 § 368a Nr. 20) muss einem Gebietsarzt selbst die regelmäßige Erbringung einer bestimmten fachfremden Untersuchung gestattet sein, soweit ihm auf andere Weise die ordnungsgemäße Durchführung einer ihm obliegenden Untersuchung nicht möglich ist.

    Ihre Vielgestaltigkeit zwingt den Arzt, um dem Bedürfnis der Praxis gerecht zu werden, im Rahmen seiner Behandlung auch hin und wieder Leistungen zu erbringen, die als solche nicht mehr zu seinem Fachgebiet gehören (BSG, Urt. v. 28. Oktober 1987, a. a. O., juris Rz. 13, m. w. N.).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Dies kann auch im Wege der nachgehenden Richtigstellung erfolgen (BSG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R - BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 39/04 R

    Vertragsarzt - Abrechnung und Erbringung von allgemeinen Beratungsleistungen bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Die beklagte Kassenärztliche Vereinigung ist generell nicht berechtigt, aus Anlass von sachlich-rechnerischen Honorarberichtigungen die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung eines Vertragsarztes zu prüfen (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 27. April 2005 - B 6 KA 39/04 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Dabei geht der Senat davon aus, dass für mehrere Ärzte, die - ausnahmsweise - zur gemeinschaftlichen Abrechnung unter einer einheitlichen Arztnummer ermächtigt worden sind, bei Streitigkeiten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die diese gemeinschaftliche Abrechnung zum Gegenstand hat, die Grundsätze entsprechend anzuwenden sind, die in der Rechtsprechung für eine unter einer Arztnummer abrechnende Gemeinschaftspraxis entwickelt worden sind (vgl. dazu BSG, Urt. v. 23. Februar 2005 - B 6 KA 45/03 R - SozR 4-1500 § 86 Nr. 2, juris Rz. 15; BSG, Urt. v. 20. Oktober 2004 - B 6 KA 15/04 R - SozR 4-1390 § 6 Nr. 1, juris Rz. 19, 20).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Die Beklagte hat der auch noch im Berufungsverfahren möglichen (vergl. BSG, Urt. v. 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 12) Klagerweiterung bezogen auf die gegenüber Dr. C., Dr. B. und Dr. S. ergangenen Widerspruchsbescheide in der mündlichen Verhandlung vom 12. Februar 2006 ausdrücklich zugestimmt.
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Die Beschränkungen des Fachgebiets erfassen den Arzt auch in seiner Tätigkeit als zugelassener oder ermächtigter Arzt (BSG, Urt. v. 12. September 2001 - B 6 KA 86/00 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 23, juris Rz. 31).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
    Dabei geht der Senat davon aus, dass für mehrere Ärzte, die - ausnahmsweise - zur gemeinschaftlichen Abrechnung unter einer einheitlichen Arztnummer ermächtigt worden sind, bei Streitigkeiten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die diese gemeinschaftliche Abrechnung zum Gegenstand hat, die Grundsätze entsprechend anzuwenden sind, die in der Rechtsprechung für eine unter einer Arztnummer abrechnende Gemeinschaftspraxis entwickelt worden sind (vgl. dazu BSG, Urt. v. 23. Februar 2005 - B 6 KA 45/03 R - SozR 4-1500 § 86 Nr. 2, juris Rz. 15; BSG, Urt. v. 20. Oktober 2004 - B 6 KA 15/04 R - SozR 4-1390 § 6 Nr. 1, juris Rz. 19, 20).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung -

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R

    Pathologe - Gewebeuntersuchung - Mehrfachabrechnung - Versandpauschale -

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 5/01 B

    Fünfmonatsfrist bei Entscheidungen der Gremien der vertrags(zahn)ärztlichen

  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05

    Vertragsärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und

  • BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B

    Entscheidung der kassenzahnärztlichen Vereinigung über Honoraranspruch bei der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02

    Rechtmäßigkeit eines Sprechstundenbedarfsregresses; Spül- und

  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 3/79
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 37/05

    Honorarkürzung wegen fachfremd erbrachter ärztlicher Leistungen

    Allerdings ist die Ermächtigung für die Tätigkeit der Abrechnungsgemeinschaft in K. (anders als für die Tätigkeit in Ha., vgl. dazu die Verfahren zum Aktenzeichen L 4 KA 35/05 und L 4 KA 36/05) bei Überweisung durch Vertragsärzte auf die Durchführung von Radiojod-Therapien der Schilddrüse und die dazu erforderlichen diagnostischen Leistungen beschränkt.
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